16.07.2026
Dekanat Hellweg

„Gesetz zur Errichtung der Seelsorgeräume. Beginn der Übergangsphase ist am 01. Advent“

Erzbistum Paderborn stellt Übergangsgesetz für künftige Seelsorgeräume vor.

Diözesanpastoralrat berät weitere Schritte im Bistumsprozess / Diözesanes Gesetz schafft Rahmen für Übergangsphase

Den ausführlichen Bericht finden Sie unter dem nachstehenden Link:

Erzbistum Paderborn stellt Übergangsgesetz für künftige Seelsorgeräume vor – Wir-Portal

Gesetz-zur-Errichtung-der-Seelsorgeraeume.pdf

 

 

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