Diözesanpastoralrat berät weitere Schritte im Bistumsprozess / Diözesanes Gesetz schafft Rahmen für Übergangsphase
Den ausführlichen Bericht finden Sie unter dem nachstehenden Link:
Erzbistum Paderborn stellt Übergangsgesetz für künftige Seelsorgeräume vor – Wir-Portal
Gesetz-zur-Errichtung-der-Seelsorgeraeume.pdf