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Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn besucht Wallfahrtszentrum in Werl

Wallfahrt in Werl erleben

Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn besucht Wallfahrtszentrum in Werl / Doppelte Premiere für Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in Werl

Paderborn / Werl (pdp). Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn besuchte bei seiner einmal jährlich stattfindenden auswärtigen Sitzung am Samstag, 20. März 2024, das Wallfahrtszentrum in Werl. Das Finanzgremium auf der Ebene der Erzdiözese informierte sich vor Ort über die Umsetzung von pastoralen Projekten und Baumaßnahmen, für die es finanzielle Mittel bewilligt hatte. Die Frauen und Männer des Kirchensteuerrates zeigten sich überzeugt von den vielfältigen, durch Kirchensteuermittel finanzierten Angeboten zugunsten der Wallfahrer, die sich zum in Werl verehrten Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ auf den Weg machen. Der neue Paderborner Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz erlebte eine doppelte Premiere: Erstmals traf er die Mitglieder des Kirchensteuerrates und erstmals war er in Werl zu Gast, lernte das Wallfahrtszentrum mit dem Wallfahrtsteam kennen, das sich um die Wallfahrtsbasilika mit dem Gnadenbild gruppiert.

Ehe die Frauen und Männer des Kirchensteuerrates das Werler Wallfahrtszentrum besichtigten, tagte das Finanzgremium des Erzbistums Paderborn unter der Leitung von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz und Hans Robert Schrewe als stellvertretendem Leiter des Gremiums. In seiner Begrüßung betonte der neue Paderborner Erzbischof, dass jede finanzielle Entscheidung „eng“ verzahnt sein müsse mit grundsätzlich pastoralen Entscheidungen – „und umgekehrt“. „Jede finanzielle Entscheidung braucht eine pastorale Grundlage und jede pastorale Entscheidung braucht eine finanzielle Grundlage“, unterstrich Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz.

Nach einem Situationsbericht zur aktuellen Finanzlage wurde im Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn das Modell „Zukunft der territorialen Seelsorge“ und dessen mögliche Auswirkungen durch den Leiter des Bereichs Pastorale Dienste im Erzbischöflichen Generalvikariat, Thomas Klöter, und Diözesan-Ökonom Dirk Wummel vorgestellt und von den Mitgliedern diskutiert.

Wallfahrtszentrum und Pilgerkloster

Das Erzbistum Paderborn errichtete aus Kirchensteuermitteln in Werl ein Wallfahrtszentrum: Das ehemalige Franziskanerkloster, das an die Werler Wallfahrtsbasilika unmittelbar angrenzt, wurde vom Erzbistum erworben. Nach dem Weggang der Franziskaner im Jahr 2019 starteten umfangreiche Sanierungs- und Umbauarbeiten, Ende 2021 konnten diese abgeschlossen werden. Im ehemaligen Klostergebäude ist nun ein Pilgersaal für rund 160 Personen eingerichtet. Foyer und Eingangsbereich sind zum Gebäude geöffnet und barrierefrei umgestaltet. Für Pilgerinnen und Pilger stehen bis zu 80 Schlafplätze bereit. Es entstanden 29 angegliederte Parkplätze – mit Ladestationen für E-Autos und E-Bikes.

Finanziert durch Kirchensteuermittel

Die komplette Umbaufläche des ehemaligen Franziskanerklosters liegt bei 3.600 qm Wohn- und Nutzfläche. Davon sind für die Marienwallfahrt Werl mit Verwaltung und Pilgerunterbringung 1.800 qm vorgesehen. Hinzu kommen zwei Wohnungen für Geistliche. Geschaffen wurden zudem Übernachtungsmöglichkeiten für zwei Obdachlose. Der Wohnraum für den Konvent der Ursulinen umfasst 880 qm, das Dekanatsbüro für das Dekanat Hellweg umfasst 360 qm.

Das Werler Wallfahrtsteam steht für vielfältige seelsorgliche und pastorale Angebote: Wallfahrtsleiter Monsignore Dr. Gerhard Best sowie die Wallfahrtsseelsorger Pastor Stephan Mockenhaupt, Ursula Altehenger und Markus Ende begleiten Wallfahrerinnen und Wallfahrer, laden zur Wallfahrt mit Fahrrad, Motorrad, Trecker und Oldtimer ein, aber auch zur Wallfahrt der Generationen, Kindertageseinrichtungen, Erstkommunionkinder. Im Klostergarten entstand ein „Trostweg“ mit mehreren, zwei Meter hohen Glasstelen, auf denen sich Worte aus den biblischen Psalmen und dem Emmaus-Evangelium finden. Ein neuer „Franziskusweg“ führt durch die Stadt Werl. Seine Stationen wurden von den Künstlern Otmar Alt und Bert Gerresheim gestaltet, sie beleuchten Themen des Sonnengesangs des heiligen Franziskus.

Insgesamt investierte das Erzbistum Paderborn zehn Millionen Euro in die Sanierung und Umgestaltung des ehemaligen Franziskanerklosters und damit in das neue Wallfahrtszentrum Werl. „Wir sind dem Erzbistum Paderborn und damit auch dem Kirchensteuerrat dankbar, dass hier ein Wallfahrtszentrum mit einem Pilgerkloster entstehen konnte, das für zahlreiche Menschen, nicht nur Wallfahrende, ein wichtiger Pastoraler Ort ist mit verlässlicher Seelsorge“, betont Wallfahrtsleiter Monsignore Dr. Gerhard Best.

Wallfahrt Werl

Seit 1661 wallfahren und pilgern Menschen zur „Trösterin der Betrübten“ nach Werl, um ihre Sorgen und Nöte, gleichzeitig ihren Dank und ihre Hoffnung vor das Gnadenbild zu bringen. Die „Trösterin der Betrübten“ ist damit seit 360 Jahren das Ziel von Prozessionen und Wallfahrten, wird das Gnadenbild der thronenden Madonna Jahr für Jahr von tausenden Gläubigen aufgesucht und verehrt.

1661 gelangte das Gnadenbild der Gottesmutter aus der Pfarrkirche St. Maria zur Wiese in Soest nach Werl. Hier gewann die volksfromme Verehrung der „Trösterin der Betrübten“ rasch an Bedeutung, geistlich angeleitet durch die in Werl ansässigen Kapuziner. Diesen war das Gnadenbild vom Landesherrn, dem Kölner Kurfürsten Erzbischof Maximilian Heinrich von Bayern (1621-1688), anvertraut worden. Seit 1849 waren Franziskaner Seelsorger am Wallfahrtsort, die ihre Aufgabe im Jahr 2019 an das Erzbistum Paderborn weitergaben. Heute begrüßt ein Wallfahrtsteam aus Priestern sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten die Wallfahrts-, Pilger- und Besuchergruppen.

Werl ist einer der bedeutendsten Marienwallfahrtsorte der Bundesrepublik Deutschland. Die Werler Madonna zählt zu den schönsten Mariendarstellungen Europas. Unter Papst Pius X. wurde das Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ 1911 gekrönt. Die Krone ist ein kostbares Schmuckstück, das die Madonna lediglich zu hohen Feiertagen trägt.

Traditionell wird jährlich am 1. Mai die Wallfahrtszeit zum Werler Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“, das in der Wallfahrtsbasilika verehrt wird, eröffnet. Bis zum Abschluss der Wallfahrtssaison am Hochfest Allerheiligen (1. November) kommen rund 100.000 Menschen als Pilger in den berühmten Marienwallfahrtsort des Erzbistums Paderborn. Im Jahr 2011, als das 350-jährige Jubiläum der Wallfahrt zum Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ begangen wurde, waren rund 200.000 Wallfahrer in den bedeutenden Marienwallfahrtsort gekommen: Pilger aus dem ganzen Erzbistum Paderborn und darüber hinaus hatten an zahlreichen Pilgermessen, Pilgerandachten und Lichterprozessionen im Jubiläumsjahr teilgenommen.

170 Jahre lang betreute der Franziskanerorden die Wallfahrt in Werl. Sie wurden 2019 vom mittlerweile emeritierten Erzbischof Hans-Josef Becker aus dem Marienwallfahrtsort verabschiedet und zugleich wurde von ihm ein diözesanes Wallfahrtsteam eingeführt, das die Seelsorge für die Wallfahrer zum Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ übernimmt.

Werler Gnadenbild: Trösterin der Betrübten

Das Werler Gnadenbild der „Trösterin der Betrübten“ ist kunstgeschichtlich von großem Wert und theologisch in ausdrucksstarker Symbolsprache gestaltet. Es befand sich ursprünglich in der Nachbarstadt Soest und kam erst am 2. November 1661 nach Werl. Es entstand um 1180 im Rheinland oder in Westfalen. Kunst- und frömmigkeitsgeschichtlich gehört die Statue zur Gruppe der so genannten Ringpfostenmadonnen: Maria sitzt auf einem Thron und wird zugleich selbst zu einem solchen für ihren Sohn Jesus, dem Erlöser und Heiland der Welt. Christus ist das Zentrum des Gnadenbildes – nicht als Kind, sondern als König und Richter, die rechte Hand zum Segen erhoben, in der linken das Buch des Lebens. Dargestellt als Königin und Mutter der Barmherzigkeit wendet Maria als „Trösterin der Betrübten“ und Fürsprecherin allen, die zu ihr kommen, ihre barmherzigen Augen zu und zeigt ihnen Jesus, die gebenedeite Frucht ihres Leibes, als den endzeitlichen Herrn.

Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn

Der Kirchensteuerrat ist ein Gremium für die Wahrnehmung der Mitverantwortung im Erzbistum Paderborn. Dem Kirchensteuerrat gehören 19 gewählte und berufene Mitglieder (17 Laien und zwei Priester) an. Vorsitzender des Kirchensteuerrates ist Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz. Der Paderborner Erzbischof nimmt wie die Generalvikare, der Diözesan-Ökonomen und der Diözesan-Justiziar mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.

Der Kirchensteuerrat ist für den in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teil des Erzbistums Paderborn zuständig. Für die in Hessen und Niedersachsen gelegenen Gebietsteile des Erzbistums besteht jeweils ein eigener Kirchensteuerbeirat.

Aufgaben

Der Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn hat laut seiner Satzung weitgehende Beschluss- und Entscheidungsfunktionen. Er legt den Kirchensteuer-Hebesatz fest, stellt Richtlinien für die Verteilung der Kirchensteuer auf und entscheidet über Erlass beziehungsweise die Stundung von Kirchensteuern. Weiterhin berät das Gremium über den Haushalt der Erzdiözese und legt diesen dem Erzbischof zur Inkraftsetzung vor. Das Finanzgremium beschließt die Jahresabschlüsse der Erzdiözese Paderborn und entscheidet über die Entlastung der Verwaltung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr. Schließlich wählt der Kirchensteuerrat den Abschlussprüfer aus und schlägt dem Erzbischof die nach den Statuten des Diözesanvermögensverwaltungsrates aus seinen Reihen zu entsendenden Mitglieder vor.

Wahl zum Kirchensteuerrat

Durch Vertreter aus den Kirchenvorständen aller im nordrhein-westfälischen Teil der Erzdiözese Paderborn gelegenen Pfarrgemeinden werden vierzehn Laien gewählt. Die Kirchenvorstände können Kandidaten zur Wahl vorschlagen. In sieben Regional-Wahlbezirken werden jeweils zwei Mitgliedern gewählt. Drei weitere Laien werden vom Paderborner Erzbischof in den Kirchensteuerrat berufen. Vom Priesterrat werden zudem zwei amtierende Pfarrer des in Nordrhein-Westfalen gelegenen Teils der Erzdiözese Paderborn in den Kirchensteuerrat gewählt. Die aktuelle Wahlperiode des Kirchensteuerrates endet am 31. Dezember 2024. Die Wahlen zur Neubesetzung des Kirchensteuerrates werden bereits vorbereitet.

Durch den Kirchensteuerrat des Erzbistums Paderborn wurden in den letzten vier Jahrzehnten über die satzungsmäßigen Aufgaben hinaus viele Initiativen angestoßen, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Familienförderung, die Einrichtung des Katastrophenfonds, Hilfen zum Schutz des ungeborenen Lebens, Arbeitslosen- und Spätaussiedler-Hilfsmaßnahmen, eine Anlaufförderung für Hospize und Hilfen für Kriegsopfer in Krisengebieten und für Flüchtlinge. Sonderfonds, Unterstützungsmaßnahmen zur Verwirklichung des Zukunftsbildes für das Erzbistum Paderborn wurden initiiert und Mittel für innovative Projekte freigegeben.

 

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